AGB

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Mit der Auftragserteilung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Fotografen und dem Kunden.

2. Die vom Fotografen erstellten Aufnahmen sind Bildwerke und sind in ihrer Ausführung urheberrechtlich geschützt.

3. Der Kunde erwirbt ein privates Nutzungsrecht an den erstellten Bildern. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Eine Veröffentlichung der Fotoaufnahmen durch den Kunden, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen.

4. Sämtliche vom Fotografen erbrachten Leistungen bleiben sein Eigentum, bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden.

5. Digitale Daten, Negative und Diapositive bleiben Eigentum des Fotografen! Diese werden mit dem Aufnahmehonorar nicht veräußert. Auf Wunsch können einzelne Dateien und Filme vom Kunden extra käuflich erworben werden (siehe Preisliste).

6. Der Fotograf archiviert die erstellten Fotoaufnahmen sachgerecht. Für Nichtlesbarkeit der Dateien, durch nicht grobfahrlässige Behandlung durch den Fotografen, werden keine Ersatzleistungen gewährt! Es wird empfohlen Vergrößerungen vom digitalen Datenträger zeitnah zu bestellen.

7. Die Absage von vereinbarten (reservierten) Fototerminen durch den Kunden, hat spätestens 24 Stunden vor dem Fototermin zu erfolgen. Bis dahin entstandene Kosten (Mieten, Honorare und Auslagen für reservierte Räumlichkeiten, Requisiten, Assistenten, Stylisten, Visagisten, Modelle und anderes) sind vom Kunden zu tragen.

8. Später erfolgte und nicht erfolgte Absagen, berechtigen den Fotografen zur Forderung eines Ausfallhonorars, bis zu 100 % des entfallenen Auftragswertes.

9. Spezielle Wünsche der Kunden bezüglich der Ausarbeitung der Vergrößerungen, sind bei der Bestellung abzugeben.
Beispielsweise: Ausschnitt, Rand, Farbe – S/W – Sepia, Retusche, Matt – Glanz, …
Bei Nichtnennung von Wünschen, wird die Ausfertigung durch den Fotografen bestimmt und ist nicht reklamationsfähig.

10. Industrie- und produktionsbedingte Abweichungen von Bestellungen sind im Rahmen allgemeiner Toleranz hinzunehmen. Beispielsweise: Farbabweichung, Maße, Motivkontrast

11. Terminzusagen von Seiten des Fotografen, beziehen sich nur auf dessen Eigenleistungen. Fremdleistungen wie Laborarbeiten, Aufzieh- und Kaschierleistung, Kuriere und alle Zuarbeiten die außer Hauses von Fremdfirmen erbracht werden, sind vom Fotografen nicht zu vertreten und zu verantworten.

12. Reklamations- und Schadensforderungen die durch Fremdfirmen entstanden sind und nicht vom Fotografen zu beeinflussen sind, sind durch den Kunden mit den jeweiligen Firmen auszuhandeln.

13. Reklamationen durch den Kunden sind dem Fotografen unverzüglich mitzuteilen.
Diesem ist eine Nachbesserungsfrist einzuräumen. Die reklamierten Leistungen sind in dieser Zeit nicht veräußerbar und dem Fotografen vorzulegen.
Honorar- und Auslagekostenforderungen bleiben davon unberührt.

14. Vom Fotografen zugesagte Leistungen (z. B. Aufnahmetermine und Fremdarbeiten), sind nicht verbindlich und regressfähig bei:
Krankheit, Stau, Schlechtwetter, höhere Gewalt, unvorhersehbare Widrigkeiten, die termingerecht nicht vermeidbar und vom Fotografen nicht maßgeblich zu beeinflussen sind.

15. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Fotografen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

16. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
München, 08.04.2008

fotostudio-philipp.de – Bahnhofstr. 7 – 85386 Eching – 089/319 037 64 – info@foto-philipp.de – Mo-Do 9h-12h & 14h-19h – Fr 8h-14h – Sa nach Vereinbarung

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